Richtiger Umgang mit Feuerwerk

Hinweise zum Vermeiden von Verletzungen und Bränden
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz für
Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und Möbel,
beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden Hinweise:

 

 

1. Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden, gemessen          am Grad ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:


• Klasse I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)


• Klasse II : Kleinfeuerwerk (Aufdruck BAM-P II)


• Klasse III: Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)


• Klasse IV: Großfeuerwerk Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis                     weder verkauft noch abgebrannt werden.


2. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18.00 Uhr

    bis zum 1. Januar, 1.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.


3. Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch.

    Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I, z.B. Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des

    betreffenden Produktes in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

 

4. Die Verwendung von Signalmunition und Seenotraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schußwaffen jeder

   Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist daher verboten.

 

5. Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Lüftungsklappen und Fenster Ihrer Wohnung. Für Büro- und

   Betriebsräume, Läger, Ställe, Schuppen, Garagen gilt das gleiche.


6. Bedenken Sie, daß die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in

   Wohn- und Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen ist gefährlich und führt häufig zu Bränden.


7. Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge oder Böller in der Hand, sondern legen

   Sie sie im Freien auf den Boden und zünden Sie sie dann mit „langem Arm“ an; danach halten Sie 3 bis 4 m Abstand.  

   In der Hand angezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen. Handschuhe schützen vor möglichen

   Verbr-ennungen.


8. Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand, sondern nur aus einer auf den Boden gestellten Flasche. Die Rakete

   muß so aufgestellt werden, daß sie nach dem Abschuß ungehindert aufsteigen kann. Raketen, deren Stöcke

   beschädigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen „Versager“

   erneut anzünden !


9. Verantwortungsbewußte Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Klasse II nicht an Kinder oder

    Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht unbeaufsichtigt bleiben.


10. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand geraten können

     (Reetoder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in ausreichendem Abstand und unter Berücksichtigung  

     der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Zündung von Raketen der Klasse II ist ein Abstand von mindestens

     200 m, bei Feuerwerkskörpern die keine Raketen sind, ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.

 


11. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie auch die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim

     gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem

     entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.


12. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe, aufbewahrt

     werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorratsbehälter sofort wieder schließen. Sollte es trotz aller

     Vorsicht doch zu einem Feuer gekommen sein, das Sie mit eigenen Mitteln nicht löschen können, alarmieren Sie

     umgehend die Feuerwehr.

     • Bewahren Sie vor allem Ruhe.

     • Verlassen Sie den Brandraum und schließen Sie die Tür hinter sich.

     • Alarmieren Sie über den „Notruf 112“ die Feuerwehr, informieren Sie bitte über

     folgendes:

     1. Wer ruft an? Name, Telefonnummer

     2. Wo wird die Feuerwehr benötigt?  Stadtteil, Straße, Hausnummer, Etage
     3. Was brennt? Sind Menschen oder Tiere durch Feuer bedroht?

 

 Mit freundlicher Genehmigung der Hamburger FeuerkasseEin Text!

 

 

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Diese Webseite wurde am 12.Februar 2023 Aktualisiert

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